Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Leistungen, die nicht (wie Garantieleistungen) bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Vertrages sind. Es fallen darunter Programmierungen, Beratungen, Wartungsleistungen (Inspektion, Reinigung, Einstellung), Lieferung von Hardware, Reparaturen u. ä. sowie sonstige Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt werden.
2. Leistungsumfang
Wird vor Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für den Voranschlag, einschließlich der dazu nötigen Untersuchungen, sind zu vergüten. Wird während der Leistungserbringung erkennbar, dass besondere Aufwendungen z.B. Material und/oder weitere Techniker erforderlich sind, wird vorher die Zustimmung des Kunden eingeholt. Wird diese Zustimmung verweigert, kann der Einsatz abgebrochen werden. Der entstandene Aufwand wird in diesem Fall, gemäß der gültigen Preisliste für zu berechnende Arbeiten, in Rechnung gestellt.
Zur Diagnose von zeitweise auftretenden (intermittierenden) Fehlern können wiederholte Serviceleistungen erforderlich sein. Werden dabei jeweils andere Teile getauscht oder repariert, so sind auch die weiteren Reparaturabschnitte zu vergüten. Bei Einbau von Ersatzteilen (Neuteilen) verbleibt das Eigentum an den ausgebauten Teilen beim Kunden. Wird die Reparatur durch Verwendung von geprüften und funktionsfähigen Austauschteilen (wieder aufgearbeitete Teile) vorgenommen, so geht das Eigentum der ausgebauten Teile auf uns über. Ist der Fehler eines Reparaturgerätes ein sogenannter „Virus“ oder “Trojaner“ oder wird die Suche eines Fehlers durch einen sogenannten „Virus“ oder „Trojaner“ erschwert, so ist vom Kunden auch der Aufwand zu vergüten, der durch den „Virus“ oder „Trojaner“ begründet ist, auch wenn uns die Beseitigung nicht oder nicht vollständig gelingt.
Die Sicherung der auf den Reparaturgeräten gespeicherten Daten des Kunden wird nur mit besonderem Auftrag und gegen Vergütung des Aufwandes versucht. Zur Haftung in einem solchen Falle siehe Ziffer 5, Absatz 2.
Bei längeren Reparaturen kann der Kunde auf besonderen Wunsch Zwischenberichte gegen Vergütung des Aufwandes erhalten.
Der Kunde kann auf besonderen Wunsch die reparierten Geräte gegen Vergütung des Aufwandes im Test vorgeführt bekommen.
3. Vergütung
Unsere Leistungen werden zu den zum Leistungszeitraum jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen berechnet.
Als Berechnungsgrundlage gilt der Service-Auftrag in Verbindung mit einer evtl. Auftragserweiterung gern. Ziffer 2, Absatz 2 Satz 1 dieser Bedingungen.
Fahrtkosten und Fahrkilometer werden in Rechnung gestellt.
Alle unsere Forderungen sind sofort ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig, es sei denn, anderslautende Vereinbarungen sind auf der Rechnung ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen und ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder dieses rechtskräftig festgestellt worden ist.
4. Mängelhaftung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder zu dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck geeignet sind.
Ist kein Verwendungszweck vereinbart oder bekannt, so stehen wir dafür ein, dass unsere Leistungen für die gewöhnliche Verwendung geeignet sind und den üblichen Erwartungen entsprechen.
Liegt ein Handelsgeschäft im Sinne des §343 HGB vor, so stehen wir nur für solche Mängel ein, die uns gegenüber unverzüglich schriftlich gerügt werden, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung durch uns.
Kommen wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Kunde nach ergebnislosem Verlauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Kunden nicht zu.
Der Nacherfüllungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder Dritte nach der etwaigen mangelhaften Leistung durch uns, aber vor Eintreffen des Gerätes bei uns zur Nachbesserung, einen Eingriff in dem Gerät vorgenommen hat.
5. Haftung
Jegliche Haftung für Verzugs- und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Ist ein Schaden durch uns grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den Wert unserer Lieferung oder Leistung, höchstens jedoch auf EUR 1.000,00 beschränkt.
Für Daten, die auf den Kundengeräten gespeichert sind, kann auch dann keine Haftung übernommen werden, wenn das Sichern dieser Daten Bestandteil des Auftrages ist.
6. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr unser Geschäftssitz.
Die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personen-bezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns oder mit uns verbundenen Unternehmen verarbeitet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt das als vereinbart, wodurch der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich erreicht wird. Dies gilt auch für evtl. ergänzungs-bedürftige Lücken.
Stand: Januar 2016